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Auf die­ser Sei­te stel­len wir Ihnen wich­ti­ge recht­li­che und steu­er­li­che Doku­men­te zur Ver­fü­gung, die häu­fig in unse­ren Rech­nun­gen refe­ren­ziert wer­den.


Die­se Beschei­ni­gun­gen die­nen der Ein­hal­tung gesetz­li­cher Vor­ga­ben im öffent­li­chen Auf­trags­we­sen sowie des deut­schen Steu­er­rechts. Die aktu­el­len Ver­sio­nen der jewei­li­gen Nach­wei­se kön­nen Sie hier direkt her­un­ter­la­den.

PQ-VOB

Bestä­tigt unse­re offi­zi­el­le Prä­qua­li­fi­ka­ti­on nach der Ver­ga­be- und Ver­trags­ord­nung für Bauleistungen (VOB). Die­se Beschei­ni­gung weist unse­re fach­li­che und recht­li­che Eig­nung für öffent­li­che Bau­auf­trä­ge nach.

Nach­weis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen

Bestä­tigt, dass der Leis­tungs­emp­fän­ger die Umsatz­steu­er schul­det (Rever­se-Char­ge-Ver­fah­ren) bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen gemäß deut­schem Steu­er­recht.

Freistellungsbescheinigung zum Steu­er­ab­zug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Weist nach, dass kein Steu­er­ab­zug vom Rech­nungs­be­trag erfol­gen muss.Aus­ge­stellt nach § 48b Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (EStG), ermög­licht sie eine voll­stän­di­ge Aus­zah­lung ohne Abzü­ge.

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